Die Eignung des Stoffes fr eine Befrderung in Tanks muss zur Zufriedenheit der zustndigen Behrde jedes Landes, durch oder in das eine Befrderung erfolgt, nachgewiesen werden.

Die Methode fr die Feststellung dieser Eignung muss von der zustndigen Behrde einer Vertragspartei des ADR genehmigt werden, wobei die se zustndige Behrde auch eine von der zustndigen Behrde eines Landes, das keine Vertragspartei des ADR ist, erteilte Genehmigung anerkennen kann, vorausgesetzt, diese wurde in bereinstimmung mit den gem dem ADR, dem ADN, dem RID oder dem IMDG-Code anwendbaren Verfahren erteilt.

Die Stoffe drfen nicht ber einen Zeitraum im Tank verbleiben, bei dem es zur Verkrustung kommen kann. Es sind geeignete Manahmen zu ergreifen, um ein Verklumpen oder eine Anhaftung der Stoffe im Tank zu vermeiden (z.B. Reinigung usw.).